Fahrerlaubnisklassen

Klasse "B"

Kfz bis 3,5to z. G., max. 8 Personen + Fahrer

Anhänger bis 750 kg z.G. darf immer mitgeführt werden

Zugkombinationen bis 3500 kg z.G (Auto + Anhänger)

Bsp.: Auto 2500kg zG. + Anhänger 1000kg zG. = 3500kg ---Klasse "B"

Alter: 18 Jahre oder begleitend mit 17 Jahre (BF17)

 

Eingeschlossene Klassen: AM,L

 

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Klasse "B96"

Zugkombinationen von 3500kg bis 4250kg z.G (Auto + Anhänger, wenn der Anhänger mehr als 750 kg z.G. hat)

Alter: 18 Jahre oder begleitend mit 17 Jahre (BF17)

Keine Prüfung !!! Nur Fahrschulausbildung

 

Vorbisitz: B

 

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Klasse B 197 mit Schaltkompetenz

- mind.10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetrieb + 15 min. Testfahrt auf Schaltgetriebe, Weitere Fahrausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetreibe


Klasse B196

 

Fahrzeuge der Klasse A1 (125 ccm³)

Alter 25 Jahre

5 Jahre besitz der Fahrerlaubnisklasse 3 oder B

4 Klassenspezifische theoretische Unterrichte

10 praktische Fahrstunden á 45 min. (5 Doppelstunden á 90 min.)

Keine theoretische und praktische Prüfung

Gilt nur in Deutschland !!!

Keine Aufstiegsmöglichkeit auf A2 !!!

Bescheinigung zur Beantragung (B196)an die Fahrerlaubnisbehörde bringen.

 

Anmeldung


Klasse "BE"

Zugkombinationen über 4250kg - 7000kg z.G. (Auto + Anhänger)

Maximale z.G. des Anhängers: 3500kg

Alter: 18 Jahre oder begleitend mit 17 Jahre (BF17)

 

Vorbesitz: B

 

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Klasse "L"

Traktoren (lof. Zugmaschienen) bis 40km/h

Alter: 16 Jahre

 

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Mofa

Mofaprüfbescheinigung erforderlich !!!

Mofa, Pedelecs, Personaltransporter (Segway)

25 km/h, einsitzig, einspurig

Alter 15 Jahre

 

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Klasse "AM"

Zweirädriges Kleinkraftrad (auch mit Beiwagen)

Fahrräder mit Hilfsmotor

max 45km/h

max. 50cm³ bei Verbrennungsmotoren

Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren

Alter: 15 Jahre

 

 

 

 

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

max. 45km/h

max. 50cm³

Alter: 15 Jahre

 

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Klasse "A1"

Leichtkraftrad (auch mit Beiwagen)

max. 125cm³

max. 11kW

Dreirädrige KFZ (auch Trikes)

mehr als 50cm³ oder mehr als 45km/h bbH

max. 15 kW

Alter: 16 Jahre

Führerschein gilt in der ganzen EU

 

Eingeschlossene Klassen: AM

 

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Klasse "A2"

Kraftrad (auch mit Beiwagen)

max. 35 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Alter: 18 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

 

Klasse "A"

Kraftrad (auch mit Beiwagen)

mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h bbH

Dreirädrige KFZ

mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h bbH

mehr als 35 kW

Mindestalter:

20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. zwei Jahre

21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW

24 Jahre für Krafträder bei dirktem Einstieg

 

Eingeschlossene Klassen:AM, A1,A2

 

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Klasse C1

Kraftfahrzeuge über 3500 kg bis 7500 kg + Anhänger bis 750 kg

Alter: 18 Jahre

 

Vorbesitz: B

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Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klassen C1 mit Anhänger über 750 kg.

Fahrzeugkombination zG. max. bis 12000 kg

Alter: 18 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E, wenn Fahrer im Besitz von D1

 

Vorbesitz: C1


Klasse C

Kraftfahrzeuge über 7500 kg zG. mit Anhänger bis 750 kg

Alter: 21 Jahre ohne Grundqualifikation

         18 Jahre nach Grundqualifikation(§4Abs.1Nr.1 BKrFQG- "große" IHK-Prüfung)

         18 Jahre während und nach Abschluss einer Berufsausbildung

 

Eingeschlossene Klassen: C1

 

Vorbesitz: B

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Klasse CE

Kraftfahrzeuge  der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg

Alter: wie bei Klasse C 18/21 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T,   D1E bzw. DE wenn Fahrer im Besitz von D1 bzw. D

 

Vorbesitz: C


Klasse D1

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung bis max. 16 Sitzplätze + Anhänger bis 750 kg


Alter: 21 Jahre ohne Zusatzqualifikation

         18 Jahre während und nach Abschluss einer Berufsausbildung

 

Vorbesitz: B


Klasse D1E

Fahrzeuge der Klasse D1 + Anhänger über 750 kg

Alter: wie bei D1 18/21 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, wenn Fahrer im Besitz von C1

 

Vorbesitz: D1

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Klasse D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mehr als 16 Sitzplätze + Anhänger bis 750 kg

Alter: 24 Jahre ohne Zusatzqualifikation

         21 Jahre nach Grundqualifikation(§4Abs.1Nr.1 BKrFQG-"große" IHK                                      Prüfung)

          20 Jahre während und nach Abschluss einer Berufsausbildung

          18 Jahre während und nach Abschluss einer Berufsausbildung im                                       Linienverkehr bis 50 km

          23 Jahre nach "beschleunigter Grundqualifikation"(§4Abs.2 BKrFQG und                          "kurzer" IHK-Theorieprüfung)

          21 Jahre nach"beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis                                 50km

 

Eingeschlossene Klassen: D1

 

Vorbesitz: B


Klasse DE

Fahrzeuge der Klasse D und Anhänger über 750 kg

Alter: wie bei der Klasse D

 

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E,  C1E, wenn Fahrer im Besitz von C1

 

Vorbesitz: D


Klasse T

Zugmaschinen bis 60km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40km/h jeweils nur in Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhängern

Alter:16 Jahre (max. 40km/h), ab 18 Jahre (max. 60km/h)

 

Eingeschlossene Klassen: AM, L


Fahrschule Easy & Fun in Füssen | Luitpoldstr.2 | 87629 Füssen | Telefon: 0176 21899731 | Mail: fahrschule@easyandfun.de