Das Begleitende Fahren mit 17 Jahren

Der Erwerber ist befugt, nach bestandener praktischer Prüfungen der Fahrerlaubnisklasse B/BE mit 17 Jahren im Beisein der im vorläufigen Führerschein angeführten Begleitpersonen ein Kraftfahrzeug bis 3500kg zulässige Gesamtmasse zu fahren.


Vorraussetzung der Begleitperson/en: 

- Besitz der Fahrerlaubnis "Klasse B" oder "Klasse 3" seit mindestens 5 Jahren.

- Die Begleitperson muß das 30. Lebensjahr vollendet haben.

- Darf bei Antragsstellung nicht mehr als 1 Punkte im Zentralregister besitzen.

 

Wichtig:

Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer, sie soll dem Füherscheinneuling mit Rat zur Seite stehen und nicht in das Fahrgeschehen eingreifen.

(Lenkrad bedienen, Handbremse ziehen, etc.)

Die Begleitperson muß nur im Fahrzeug sitzen, nicht unbedingt auf dem Beifahrersitz.

Während des Begleitens nicht alkoholisiert sein und sie muss den Führerschein mit sich führen.

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